Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs PatientInnenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Werden die durchgeführten "Psychotherapiestunden" von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.  

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der psychotherapeutischen Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder eines Arztes mit der ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu absolvieren.