Supervision
Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs PatientInnenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Werden die durchgeführten "Psychotherapiestunden" von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen und muss bei mindestens drei unterschiedlichen, anerkannten SupervisorInnen durchgeführt werden. Die Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung von Wünschen der Supervisionsgruppe beziehungsweise der TeilnehmerInnen.
