Supervision

  • Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden
  • Mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • Verteilung auf die 600 Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung
  • Durchführung bei mindestens drei unterschiedlichen, anerkannten SupervisorInnen
  • Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung Arbeitsgruppen - Ergänzendes Studium für die Freie Spitze