Praktische Ausbildung

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

  • 1.200 Stunden finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
  • 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

  • Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
  • Mindestens 600 h mit mindestens sechs PatientInnenbehandlungen
  • Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
  • Anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen ? zusätzliche Informationen hierzu erhalten sie direkt bei ihrem regionalen Ausbildungszentrum