Praktische Ausbildung

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

  • 1.200 Stunden finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
  • 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

  • Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
  • Mindestens 600 h mit mindestens sechs PatientInnenbehandlungen
  • Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
  • Anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen - zusätzliche Informationen hierzu erhalten sie direkt bei ihrem regionalen Ausbildungszentrum