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Praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung

Die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz umfasst die praktische Tätigkeit sowie die praktische Ausbildung. Die praktische Tätigkeit findet in Einrichtungen statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Durchführung von Psychotherapien gehört, so dass sie die Umsetzung der theoretisch-methodischen Ausbildungsinhalte in die Berufspraxis ermöglicht und gewährleistet. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von Diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und psychotherapeutischen Behandlungen unter Supervision bei PatientInnen mit verschiedensten psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

1200 Stunden müssen in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapiezugelassen ist, oder einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannte Einrichtung, erbracht werden. 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der psychotherapeutischen Praxis eines Psychologen/Arztes zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind mindestens sechs Patientenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich in allen von der Ausbildungsstätte anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.

Wir bitten alle InteresentInnen, nicht ohne vorherige Absprache mit der regionalen Ausbildungsleitung mit den im folgenden genannten Kliniken und Praxen in Verbindung zu setzten. Die Durchführung von praktische Ausbildung und praktischer Tätigkeit erfordert die Absprache mit der Ausbildungsleitung vor Ort und kann auch erst ab Einschreibung in einen laufenden Ausbildungsgang anerkannt werden.

Alle im folgenden genannten kooperierenden Einrichtungen für die praktische Ausbildung und die praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie des Ausbildungszentrums München/Bad Tölz wurden durch die zusätzliche Landesbehörde für die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt.