Bausteine der Psychotherapieausbildung

Das Wichtigste in Kürze

Die Rechtsgrundlage der Psychotherapieausbildung bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Hier ist festgelegt, dass die Ausbildung aus den folgenden Bausteinen besteht:

  • Theoretische Ausbildung (600 Stunden)

  • Praktische Tätigkeit I (1200 Stunden)

  • Praktische Tätigkeit II (600 Stunden)

  • Praktische Ausbildung (600 Stunden)

  • Selbsterfahrung (120 Stunden)

  • Supervision (150 Stunden)

  • Freie Spitze (930 Stunden)