Stamm-SupervisorInnen

Die Durchführung aller im Rahmen der Praktischen Ausbildung selbstständig durchgeführten Therapien muss von SupervisorInnen des Ausbildungszentrums überprüft und begleitet werden, die die Qualitätskriterien des Psychotherapeuten-Gesetzes erfüllen und vom Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen anerkannt sind. 50 Stunden finden in Form von Einzelsupervision statt, weitere 100 Stunden in kleinen Gruppen von etwa vier TeilnehmerInnen. Dadurch kann durchschnittlich jede vierte der 600 Therapiestunden extern supervidiert werden.