Bausteine der Psychotherapieausbildung
Das Wichtigste in Kürze
Die Rechtsgrundlage der Psychotherapieausbildung bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Hier ist festgelegt, dass die Ausbildung aus den folgenden Bausteinen besteht:
Theoretische Ausbildung (600 Stunden)
Praktische Tätigkeit I (1200 Stunden)
Praktische Tätigkeit II (600 Stunden)
Praktische Ausbildung (600 Stunden)
Selbsterfahrung (120 Stunden)
Supervision (150 Stunden)
Freie Spitze (930 Stunden)

