Supervision
- Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden
- Mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
- Verteilung auf die 600 Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung
- Durchführung bei mindestens drei unterschiedlichen, anerkannten SupervisorInnen
- Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung Arbeitsgruppen - Ergänzendes Studium für die Freie Spitze

