Studienbuch und Bescheinigungen

Wozu dient das Studienbuch?

Das Studienbuch dient als Nachweis für einige Bausteine der Ausbildung und stellt ein prüfungsrelevantes Dokument dar.
Das Studienbuch ist zu allen Veranstaltungen des theoretischen Unterrichts und der Selbsterfahrung mitzubringen und von der/dem jeweiligen Dozent/-in abzeichnen zu lassen. Auch Supervisionen sowie die Praktische Tätigkeit 1 und die Praktische Tätigkeit 2 können im Studienbuch eingetragen und abgezeichnet werden.
Manchmal gibt es für die Bestätigung von Ausbildungsbausteinen auch separate Formulare. Für Eintragungen von Institutionen (im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit und der praktischen Ausbildung) muss der jeweilige Institutionsstempel auf dem Nachweis vorhanden sein.
Das Studienbuch dient auch dem Nachweis der Arbeit in den regionalen Arbeitsgruppen. Diese werden jedoch nur in Verbindung mit den Arbeitsgruppen-Protokollen angerechnet.
Wichtig: Das Studienbuch ist ein Dokument! Änderungen an den Eintragungen dürfen daher nicht vorgenommen werden. Sollten einmal fehlerhafte Eintragungen vorgenommen worden sein, so müssen diese gestrichen und die Korrekturen neu eingetragen und von einem Zeichnungsberechtigten (Dozent, Leitung ABZ, Ausbildungsleitung) gegengezeichnet werden. Nicht gegengezeichnete Änderungen können nicht berücksichtigt werden.

Welche Ausbildungsbestandteile müssen nachgewiesen und bescheinigt werden?

Für die Absolvierung aller Ausbildungsbausteine besteht eine separate Nachweispflicht.
Das Besuchen von Seminaren des Theoretischen Unterrichts und der Selbsterfahrung wird im Studienbuch von den Dozent/-innen bescheinigt.
Die Abzeichnung der Teilnahme an den regionalen Arbeitsgruppen erfolgt im Studienbuch durch die regionale Lehrgangsleitung. Protokolle, in denen Termine, Teilnehmende und Inhalte nachgewiesen werden, müssen der Lehrgangsleitung hierzu vorgelegt werden.
Die Durchführung der Praktischen Ausbildung (Behandlungsstunden) kann sowohl im Studienbuch als auch separat bescheinigt werden. Die Unterschrift erfolgt durch die für die Durchführung der Behandlungsstunden verantwortliche Fachperson (z.B. Ambulanzleitung, Lehrpraxisinhaber/-in, psychotherapeutische Leitung der Station usw.).
Die Durchführung der Praktischen Tätigkeiten 1 und 2 kann auch im Studienbuch bescheinigt werden, in der Regel stellen die Institutionen aber separate Bescheinigungen aus. Wichtig ist, dass bei der Bescheinigung der Praktischen Tätigkeit 1 die Unterschrift durch den/die weiterbildungsermächtigte/n Arzt/Ärztin erfolgt. Die Bescheinigung der Praktischen Tätigkeit 2 erfolgt in der Regel durch die fachlich anleitende Person. Vordrucke für diese Bescheinigungen sind bei den regionalen Ausbildungszentren zu erhalten.
Die Supervision wird durch den/die Supervisor/-in im Studienbuch oder auf separaten Listen bescheinigt.
Für die Pflege des Studienbuchs und die Vollständigkeit der Einträge sind die Ausbildungsteilnehmer/-innen selbst verantwortlich.
Beachten Sie die Hinweise zur Änderung fehlerhafter Einträge unter Punkt 4, 1. Frage.