Freie Spitze

Aus welchen Bausteinen setzt sich die „Freie Spitze“ zusammen?

Die Freie Spitze ist kein fest stehender Ausbildungsbaustein. Sie ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Bausteine (Theoretischer Unterricht -600 Stunden-, Selbsterfahrung -120 Std.-, Praktische Ausbildung -600 Std.-, Supervision -150 Std.-, Praktische Tätigkeit 1 -1.200 Std.- und  PT 2 – 600 Std. -1.800 Std.) von 3.270 auf 4.200 Stunden. Somit hat die Freie Spitze selbst einen Umfang von 930 Stunden.
Diese 930 Stunden setzen sich aus verschiedenen Überhangstunden der eben genannten Bausteine zusammen.
Beispiele:

  • Es wurden beim Theoretischen Unterricht insgesamt 720 Stunden absolviert. 600 Stunden sind für den regulären Baustein notwendig. Es verbleiben 120 Stunden, die für die Freie Spitze verwendet werden können.
  • Die Praktische Tätigkeit umfasste ein Jahr und 1.450 Std.. Davon gehören 1.200 Std. in die reguläre PT 1, 250 Std. können also für die Freie Spitze genutzt werden

Auch die 500 Stunden Arbeitsgruppen-Arbeit (siehe Punkt 11) gehören zu den 930 Stunden Freie Spitze.
Also: Alle Stundenüberhänge aus den einzelnen Bausteinen sammeln und aufsummieren.
Weitere Klärungen erfolgen über die regionale Ausbildungsleitung.

Können im Rahmen der Freien Spitze Gruppenpsychotherapien durchgeführt werden?

Da die Durchführung von Gruppenpsychotherapien zur Praktischen Ausbildung gehört, ist eine entsprechende Anerkennung in der Freien Spitze möglich. Die Gruppenpsychotherapien müssen als zusätzliche Stunden der Praktischen Ausbildung für die Anerkennung im Rahmen der Freien Spitze ebenfalls supervidiert werden oder unter fachlicher Aufsicht stehen, da keine Approbation vorliegt. Das fordern auch die Psychotherapierichtlinien, wenn diese Behandlungsstunden für die Ergänzungsqualifikationen angerechnet werden sollen.

Können besuchte Fortbildungen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit (1 und 2) oder einer beruflichen Tätigkeit für die Freie Spitze anerkannt werden?

Prinzipiell JA, wenn die Ausbildungsleitung bzw. Lehrgangsleitung diese Inhalte als kompatibel mit dem Curriculum ansehen. Es sind auf jeden Fall Fremdbestätigungen (durch Klinikleitung, Fachaufsicht, Veranstalter o.ä.) nötig.

Kann die Teilnahme an Tagungen und Kongressen für die Theorie oder die Freie Spitze anerkannt werden?

JA, wenn die Ausbildungs- bzw. Lehrgangsleitung die Kongress- und Tagungsinhalte als kompatibel mit dem Curriculum ansieht.
Als Anerkennung für den Theoretischen Unterricht sind Kongress- und Tagungsbesuche dann möglich, wenn die Inhalte definitiv zum Curriculum dieses Lehrgangs gehören und die Dozenten/Dozentinnen über eine entsprechende anerkannte Qualifikation verfügen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass keine inhaltlichen Wiederholungen der Seminare des Theoretischen Unterrichts stattfinden.
Grundsätzlich gilt, dass eine entsprechende Anerkennung vorab mit der Ausbildungsleitung besprochen werden soll, damit es später keine Differenzen gibt.