Inhaltsverzeichnis

1.    Allgemeine Informationen

  • Welchen Status habe ich als Ausbildungsteilnehmer/-in? Gibt es einen Studierendenausweis?
  • Wie sind die Ausbildungsteilnehmer/-innen versichert bzw. wie sollten sie sich versichern?
  • Sind die Berufsbezeichnungen “Psychologischer Psychotherapeut/-in” und “Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut/-in” rechtlich geschützt?
  • Haben Absolventen/Absolventinnen mit einem Studienabschluss in Pädagogik (nach absolvierter Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut/-in) die gleiche Chance, einen eigenen Praxissitz mit Kassenzulassung zu erhalten, wie Psychologen/Psychologinnen oder Ärzte/Ärztinnen mit Approbation?
  • Werden für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen in Abhängigkeit vom Ausgangsberuf unterschiedliche Gehälter gezahlt?
  • Sind derzeit die Berufsperspektiven für approbierte Psychotherapeuten/-innen günstig?

2.    Rahmenbedingungen der Ausbildung

  • Welche Studienabschlüsse berechtigen zur Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in?
  • In welchen Städten gibt es Ausbildungszentren der DGVT?
  • Wie kann ich mich über die Ausbildung beim Ausbildungsverbund (AKADEMIE) der DGVT eingehend informieren?
  • Wann beginnen neue Lehrgänge?
  • Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?
  • In welchem Zeitrahmen muss die Ausbildung absolviert werden?
  • Besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu unterbrechen?
  • Kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?
  • Kann ich (z.B. aufgrund eines Umzugs) das Ausbildungszentrum wechseln?
  • Wie lange dauert eine Ausbildungsstunde?
  • Kann ich während der Ausbildung berufstätig sein?
  • Können Ausbildungsbestandteile im Ausland absolviert werden?
  • Wie kann ich mich auf der Ausbildungs-webseite www.pab-info.de anmelden, um in den geschützten TeilnehmerInnen-bereich zu gelangen?
  • Wer klärt Anliegen, die durch das eigene Ausbildungszentrum nicht abschließend beantwortet werden können?

3.    Dokumente und Bescheinigungen

  • Wozu dient das Studienbuch?
  • Welche Ausbildungsbestandteile müssen nachgewiesen und bescheinigt werden?

4.    Theorie

  • Welche besondere Schwerpunktsetzung beinhaltet das Ausbildungskonzept im DGVT-Ausbildungsverbund?
  • Wie sind die Theorie-Seminare methodisch/didaktisch aufgebaut?
  • An welchen Wochentagen finden die Theorie-Seminare statt?
  • Wie wird der Nachweis für die Teilnahme an den Theorie-Seminaren erbracht?
  • Wann und wie können Stunden des theoretischen Unterrichts nachgeholt werden?
  • Welche Regeln gelten bei längeren Ausfallzeiten?

5.    Selbsterfahrung

  • Findet die Selbsterfahrung generell in der Gruppe statt, oder sind auch Stunden an Einzelselbsterfahrung zu erbringen?
  • Wie können Selbsterfahrungsstunden nachgeholt werden?

6.    Praktische Tätigkeit

  • In welchen Institutionen kann die Praktische Tätigkeit (1 und 2) erfolgen?
  • Wie werden die Plätze für die Praktische Tätigkeit (1 und 2) vergeben?
  • Welchen Umfang (Stunden, Zeit) muss die Praktische Tätigkeit 1 haben?
  • Gibt es eine inhaltliche Beschreibung der Praktischen Tätigkeit 1?
  • In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit 2 erfolgen?
  • Welche Inhalte gehören zur Praktischen Tätigkeit 2?
  • Gibt es die Möglichkeit, die Praktische Tätigkeit und/oder die Praktische Ausbildung in der Nähe meines Wohnortes zu absolvieren?
  • Wird die Praktische Tätigkeit vergütet?
  • Wird die Praktische Tätigkeit in den psychiatrischen Kliniken supervidiert?
  • Ist die Durchführung der Praktischen Tätigkeit 1 vereinbar mit einer Angestelltentätigkeit in derselben Institution?
  • Darf mit der Praktischen Tätigkeit (1 oder 2) bereits vor dem Lehrgangsstart begonnen werden?
  • Setzt sich die DGVT für eine Verbesserung der finanziellen Situation der Auszubildenden während der Praktischen Tätigkeit ein?

7.    Praktische Ausbildung

  • In welchen Institutionen kann die Praktische Ausbildung (psychotherapeutische Tätigkeit) durchgeführt werden?
  • Wann kann mit der Durchführung von Behandlungsstunden begonnen werden?
  • Können Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung parallel erfolgen?
  • Wie und in welchem Umfang werden Gruppenpsychotherapien für die Praktische Ausbildung anerkannt?
  • Können auch Privatpatienten/Privatpatientinnen behandelt werden? Gibt es besondere Bestimmungen zu Anträgen und Vergütung?
  • Können bei der Praktischen Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie (PP) auch Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden?
  • Welche Leistungen können neben den reinen Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung mit den Krankenkassen abgerechnet werden?

8.    Supervision

  • Wie finde ich eine/n Supervisor/-in?
  • Ich habe eine/n Supervisor/-in gefunden, was ist jetzt zu tun?
  • Wer trägt die Kosten für die Gruppensupervision?
  • Können Gruppensupervisionsstunden nachgeholt werden?
  • Was ist zu beachten, wenn die Anzahl von 100 Stunden Gruppensupervision überschritten wird?
  • Welche Kosten fallen in der Regel für die Einzelsupervision an?
  • Wie wird die durchgeführte Supervision bescheinigt?
  • Müssen die Supervisionsstunden protokolliert werden?
  • Wie erfolgt der Nachweis, dass im Rahmen der Praktischen Ausbildung jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde?
  • Werden während der Ausbildung mehrere Supervisoren/Supervisorinnen benötigt?
  • Kann ich bei einem/einer Supervisor/-in sowohl Einzel- wie auch Gruppensupervision in Anspruch nehmen?
  • Kann Gruppensupervision durch Einzelsupervision ersetzt werden und umgekehrt?
  • Wann ist es sinnvoll, Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen?

9.    Freie Spitze

  • Aus welchen Bausteinen setzt sich die „Freie Spitze“ zusammen?
  • Können im Rahmen der Freien Spitze Gruppenpsychotherapien durchgeführt werden?
  • Können besuchte Fortbildungen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit (1 und 2) oder einer beruflichen Tätigkeit für die Freie Spitze anerkannt werden?
  • Kann die Teilnahme an Tagungen und Kongressen für die Theorie oder für die Freie Spitze anerkannt werden?

10.    Arbeitsgruppen

  • Was sind “regionale Arbeitsgruppen” und wie oft treffen sie sich?
  • Wie sind die geleisteten Arbeitsgruppenstunden zu protokollieren?

11.    Anerkennungen/ Anrechnungen

  • Werden Ausbildungsbestandteile für die späteren Ergänzungsqualifikationen (z.B. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gruppentherapie, Übende und Suggestive Techniken) angerechnet bzw. anerkannt?
  • Können Inhalte oder Leistungsnachweise aus den absolvierten Studiengängen für die Ausbildung (PP/KJP) angerechnet werden?
  • Werden bereits absolvierte Therapieausbildungen auf die Ausbildung (PP/KJP) angerechnet?
  • Können Bestandteile der Ausbildung, die in anderen anerkannten Ausbildungsstätten bereits erbracht wurden, anerkannt werden?
  • Ich habe eine Weiterbildung in einem in Deutschland anerkannten Verfahren im Ausland abgeschlossen. Kann diese Weiterbildung für eine Approbation in Deutschland anerkannt werden?

12.    Ergänzungsqualifikationen

  • Was unterscheidet die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von der Doppelapprobation Psychologische/r Psychotherapeut/-in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in?
  • Welche Ausbildungsbausteine sind für die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 4) zu erbringen?
  • Welche Ausbildungsbausteine sind für die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) im Bereich Gruppenpsychotherapie im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 5) zu erbringen?
  • Welche Ausbildungsbausteine sind für den Erwerb der “Übenden und suggestiven Techniken“ im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 7) zu erbringen?

13.    Ausbildungsmaterialien

  • Welche Ausbildungsmaterialien erhalte ich vom DGVT-Ausbildungszentrum, bzw. dem DGVT Ausbildungsverbund?
  • Gibt es Institutsbibliotheken?

14.    Kosten/ Refinanzierung

  • Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?
  • Können die Ausbildungsgebühren innerhalb der Ausbildung refinanziert werden?
  • Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?
  • Welche zusätzlichen Kosten sind zu berücksichtigen?
  • Wie werden die Ausbildungsgebühren verwendet?
  • Fallen Prüfungsgebühren an?
  • Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
  • Kann ein Darlehen nach dem BAföG gewährt werden?
  • Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?
  • Was kann ich machen, wenn mir während der Ausbildung das Geld ausgeht?
  • Welche Kosten können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
  • Müssen die Einkünfte aus der Ambulanztätigkeit versteuert werden?
  • Muss die anteilige Vergütung aus der Praktischen Ausbildung regulär versteuert werden?

15.    Prüfungen

  • Wie werden die Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfungen vorbereitet?
  • Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?
  • Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Prüfung benötigt?
  • Wann finden Abschlussprüfungen statt?
  • Wo werden die Abschlussprüfungen durchgeführt?
  • Durch wen wird die Prüfung abgenommen?
  • (Wie) werden die Prüfungen benotet?
  • Können Prüfungen bei Nichtbestehen wiederholt werden?
  • Gibt es formale Richtlinien für die Falldokumentation?
  • Wie wird die vorschriftsmäßig erfolgte Supervision bei den eingereichten Falldokumentationen nachgewiesen?
  • Gibt es eine Zwischenprüfung?

16.    Qualitätssicherung

  • Wie wird eine hohe Qualität der Theorie-Seminare sichergestellt?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Ausbildung einem hohen Standard entspricht?
  • Wird die Qualität der Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung evaluiert?
  • Wie wird der Wissenschaftsentwicklung Rechnung getragen?