Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen
- Welchen Status habe ich als Ausbildungsteilnehmer/-in? Gibt es einen Studierendenausweis?
- Wie sind die Ausbildungsteilnehmer/-innen versichert bzw. wie sollten sie sich versichern?
- Sind die Berufsbezeichnungen “Psychologischer Psychotherapeut/-in” und “Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut/-in” rechtlich geschützt?
- Haben Absolventen/Absolventinnen mit einem Studienabschluss in Pädagogik (nach absolvierter Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut/-in) die gleiche Chance, einen eigenen Praxissitz mit Kassenzulassung zu erhalten, wie Psychologen/Psychologinnen oder Ärzte/Ärztinnen mit Approbation?
- Werden für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen in Abhängigkeit vom Ausgangsberuf unterschiedliche Gehälter gezahlt?
- Sind derzeit die Berufsperspektiven für approbierte Psychotherapeuten/-innen günstig?
2. Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Welche Studienabschlüsse berechtigen zur Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in?
- In welchen Städten gibt es Ausbildungszentren der DGVT?
- Wie kann ich mich über die Ausbildung beim Ausbildungsverbund (AKADEMIE) der DGVT eingehend informieren?
- Wann beginnen neue Lehrgänge?
- Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?
- In welchem Zeitrahmen muss die Ausbildung absolviert werden?
- Besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu unterbrechen?
- Kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?
- Kann ich (z.B. aufgrund eines Umzugs) das Ausbildungszentrum wechseln?
- Wie lange dauert eine Ausbildungsstunde?
- Kann ich während der Ausbildung berufstätig sein?
- Können Ausbildungsbestandteile im Ausland absolviert werden?
- Wie kann ich mich auf der Ausbildungs-webseite www.pab-info.de anmelden, um in den geschützten TeilnehmerInnen-bereich zu gelangen?
- Wer klärt Anliegen, die durch das eigene Ausbildungszentrum nicht abschließend beantwortet werden können?
3. Dokumente und Bescheinigungen
- Wozu dient das Studienbuch?
- Welche Ausbildungsbestandteile müssen nachgewiesen und bescheinigt werden?
4. Theorie
- Welche besondere Schwerpunktsetzung beinhaltet das Ausbildungskonzept im DGVT-Ausbildungsverbund?
- Wie sind die Theorie-Seminare methodisch/didaktisch aufgebaut?
- An welchen Wochentagen finden die Theorie-Seminare statt?
- Wie wird der Nachweis für die Teilnahme an den Theorie-Seminaren erbracht?
- Wann und wie können Stunden des theoretischen Unterrichts nachgeholt werden?
- Welche Regeln gelten bei längeren Ausfallzeiten?
5. Selbsterfahrung
- Findet die Selbsterfahrung generell in der Gruppe statt, oder sind auch Stunden an Einzelselbsterfahrung zu erbringen?
- Wie können Selbsterfahrungsstunden nachgeholt werden?
6. Praktische Tätigkeit
- In welchen Institutionen kann die Praktische Tätigkeit (1 und 2) erfolgen?
- Wie werden die Plätze für die Praktische Tätigkeit (1 und 2) vergeben?
- Welchen Umfang (Stunden, Zeit) muss die Praktische Tätigkeit 1 haben?
- Gibt es eine inhaltliche Beschreibung der Praktischen Tätigkeit 1?
- In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit 2 erfolgen?
- Welche Inhalte gehören zur Praktischen Tätigkeit 2?
- Gibt es die Möglichkeit, die Praktische Tätigkeit und/oder die Praktische Ausbildung in der Nähe meines Wohnortes zu absolvieren?
- Wird die Praktische Tätigkeit vergütet?
- Wird die Praktische Tätigkeit in den psychiatrischen Kliniken supervidiert?
- Ist die Durchführung der Praktischen Tätigkeit 1 vereinbar mit einer Angestelltentätigkeit in derselben Institution?
- Darf mit der Praktischen Tätigkeit (1 oder 2) bereits vor dem Lehrgangsstart begonnen werden?
- Setzt sich die DGVT für eine Verbesserung der finanziellen Situation der Auszubildenden während der Praktischen Tätigkeit ein?
7. Praktische Ausbildung
- In welchen Institutionen kann die Praktische Ausbildung (psychotherapeutische Tätigkeit) durchgeführt werden?
- Wann kann mit der Durchführung von Behandlungsstunden begonnen werden?
- Können Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung parallel erfolgen?
- Wie und in welchem Umfang werden Gruppenpsychotherapien für die Praktische Ausbildung anerkannt?
- Können auch Privatpatienten/Privatpatientinnen behandelt werden? Gibt es besondere Bestimmungen zu Anträgen und Vergütung?
- Können bei der Praktischen Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie (PP) auch Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden?
- Welche Leistungen können neben den reinen Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung mit den Krankenkassen abgerechnet werden?
8. Supervision
- Wie finde ich eine/n Supervisor/-in?
- Ich habe eine/n Supervisor/-in gefunden, was ist jetzt zu tun?
- Wer trägt die Kosten für die Gruppensupervision?
- Können Gruppensupervisionsstunden nachgeholt werden?
- Was ist zu beachten, wenn die Anzahl von 100 Stunden Gruppensupervision überschritten wird?
- Welche Kosten fallen in der Regel für die Einzelsupervision an?
- Wie wird die durchgeführte Supervision bescheinigt?
- Müssen die Supervisionsstunden protokolliert werden?
- Wie erfolgt der Nachweis, dass im Rahmen der Praktischen Ausbildung jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde?
- Werden während der Ausbildung mehrere Supervisoren/Supervisorinnen benötigt?
- Kann ich bei einem/einer Supervisor/-in sowohl Einzel- wie auch Gruppensupervision in Anspruch nehmen?
- Kann Gruppensupervision durch Einzelsupervision ersetzt werden und umgekehrt?
- Wann ist es sinnvoll, Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen?
9. Freie Spitze
- Aus welchen Bausteinen setzt sich die „Freie Spitze“ zusammen?
- Können im Rahmen der Freien Spitze Gruppenpsychotherapien durchgeführt werden?
- Können besuchte Fortbildungen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit (1 und 2) oder einer beruflichen Tätigkeit für die Freie Spitze anerkannt werden?
- Kann die Teilnahme an Tagungen und Kongressen für die Theorie oder für die Freie Spitze anerkannt werden?
10. Arbeitsgruppen
- Was sind “regionale Arbeitsgruppen” und wie oft treffen sie sich?
- Wie sind die geleisteten Arbeitsgruppenstunden zu protokollieren?
11. Anerkennungen/ Anrechnungen
- Werden Ausbildungsbestandteile für die späteren Ergänzungsqualifikationen (z.B. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gruppentherapie, Übende und Suggestive Techniken) angerechnet bzw. anerkannt?
- Können Inhalte oder Leistungsnachweise aus den absolvierten Studiengängen für die Ausbildung (PP/KJP) angerechnet werden?
- Werden bereits absolvierte Therapieausbildungen auf die Ausbildung (PP/KJP) angerechnet?
- Können Bestandteile der Ausbildung, die in anderen anerkannten Ausbildungsstätten bereits erbracht wurden, anerkannt werden?
- Ich habe eine Weiterbildung in einem in Deutschland anerkannten Verfahren im Ausland abgeschlossen. Kann diese Weiterbildung für eine Approbation in Deutschland anerkannt werden?
12. Ergänzungsqualifikationen
- Was unterscheidet die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von der Doppelapprobation Psychologische/r Psychotherapeut/-in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in?
- Welche Ausbildungsbausteine sind für die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 4) zu erbringen?
- Welche Ausbildungsbausteine sind für die Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) im Bereich Gruppenpsychotherapie im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 5) zu erbringen?
- Welche Ausbildungsbausteine sind für den Erwerb der “Übenden und suggestiven Techniken“ im Rahmen der Psychotherapie-Vereinbarung (§ 5 Abs. 7) zu erbringen?
13. Ausbildungsmaterialien
- Welche Ausbildungsmaterialien erhalte ich vom DGVT-Ausbildungszentrum, bzw. dem DGVT Ausbildungsverbund?
- Gibt es Institutsbibliotheken?
14. Kosten/ Refinanzierung
- Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?
- Können die Ausbildungsgebühren innerhalb der Ausbildung refinanziert werden?
- Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?
- Welche zusätzlichen Kosten sind zu berücksichtigen?
- Wie werden die Ausbildungsgebühren verwendet?
- Fallen Prüfungsgebühren an?
- Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
- Kann ein Darlehen nach dem BAföG gewährt werden?
- Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?
- Was kann ich machen, wenn mir während der Ausbildung das Geld ausgeht?
- Welche Kosten können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
- Müssen die Einkünfte aus der Ambulanztätigkeit versteuert werden?
- Muss die anteilige Vergütung aus der Praktischen Ausbildung regulär versteuert werden?
15. Prüfungen
- Wie werden die Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfungen vorbereitet?
- Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?
- Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Prüfung benötigt?
- Wann finden Abschlussprüfungen statt?
- Wo werden die Abschlussprüfungen durchgeführt?
- Durch wen wird die Prüfung abgenommen?
- (Wie) werden die Prüfungen benotet?
- Können Prüfungen bei Nichtbestehen wiederholt werden?
- Gibt es formale Richtlinien für die Falldokumentation?
- Wie wird die vorschriftsmäßig erfolgte Supervision bei den eingereichten Falldokumentationen nachgewiesen?
- Gibt es eine Zwischenprüfung?
16. Qualitätssicherung
- Wie wird eine hohe Qualität der Theorie-Seminare sichergestellt?
- Wie wird sichergestellt, dass die Ausbildung einem hohen Standard entspricht?
- Wird die Qualität der Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung evaluiert?
- Wie wird der Wissenschaftsentwicklung Rechnung getragen?
