Kosten/Refinanzierung
Wie hoch sind die Ausbildungsgebühren?
DGVT-Mitglieder bezahlen 13.860 Euro, Nicht-Mitglieder 14.610 Euro (Stand: 01/2012). Zusätzlich müssen noch die Kosten für 50 Std. Einzelsupervision (85 Euro/Stunde) dazugerechnet werden. Insgesamt belaufen sich die Ausbildungskosten auf 18.110 Euro für Mitglieder und 18.860 Euro für Nicht-Mitglieder.
In Hannover und Magdeburg gelten andere Gebührenordnungen, da hier die Einzelsupervision in den Ausbildungsgebühren inbegriffen ist.
Können die Ausbildungsgebühren innerhalb der Ausbildung refinanziert werden?
JA. In den Ambulanzen (und Lehrpraxen) der Ausbildungszentren werden die Therapiestunden in der praktischen Ausbildung anteilig vergütet (zwischen 25 und 41 Euro pro Behandlungsstunde). Bei 600 Behandlungsstunden können demnach Einnahmen von 15.000 bis 24.000 Euro erzielt werden. Zusätzlich werden in der Regel auch Antragsstellungen und Testverfahren vergütet.
Allerdings sind die genannten Einnahmen erst in der 2. Ausbildungshälfte zu erzielen.
Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?
In allen Ausbildungszentren beinhalten die Gesamtkosten von 18.100 bzw. 18.850 Euro die gesamten Kosten für Theoretischen Unterricht, Selbsterfahrung, Supervision, Verwaltung und Ausbildungsmaterialien. Enthalten ist ebenfalls eine Pauschale für die Bearbeitung der Falldokumentation am Ende der Ausbildung (Begutachtung, Rückmeldung). Weitere Leistungen (z.B. zusätzliche Seminare, Unterkunft bei der Selbsterfahrung, zusätzliche Supervision der Praktischen Tätigkeit) werden aus den Ambulanzeinnahmen finanziert.
Welche zusätzlichen Kosten sind zu berücksichtigen?
Die Ausbildungskosten beim DGVT-Ausbildungsverbund sind transparent.
Zusätzliche Kosten können in einigen Ausbildungszentren ggf. dadurch anfallen, dass Blockseminare oder Selbsterfahrungsseminare als Kompaktveranstaltungen in Tagungshäusern durchgeführt werden (Übernachtungs- und Verpflegungskosten). Diese möglichen Kosten werden aber am Anfang der Ausbildung bekannt gegeben. Einige Ausbildungszentren tragen oder bezuschussen die Übernachtungskosten.
Des Weiteren können Kosten für die Zulassungsgespräche (die bei erfolgter Zulassung erstattet werden können) und Prüfungskosten (in Abhängigkeit von regionalen Regelungen) anfallen.
Darüber hinaus sind die persönlichen Kosten, die durch Fahrtkosten, Unterkunft, Fachbücher usw. entstehen mit einzuberechnen. Weitere Kosten entstehen nicht.
Wie werden die Ausbildungsgebühren verwendet?
Als gemeinnütziger Verband dürfen die DGVT und ihr Ausbildungsverbund keine Gewinne erzielen, daher sind die Lehrgänge kostendeckend kalkuliert. Ziel des DGVT-Ausbildungsverbundes ist es, den Auszubildenden die Ausbildung so kostengünstig wie möglich anzubieten.
Von den Gebühren werden neben den direkten Kosten der Ausbildungsbausteine auch die Aufwendungen in den regionalen Ausbildungszentren sowie die gesamte Verwaltung bezahlt.
Die Einnahmen der Ambulanz werden zum Teil den AusbildungsteilnehmerInnen rückvergütet, zum Teil für die Aufrechterhaltung des Ambulanzbetriebes und weitere Ausbildungsaufgaben verwendet. Die Durchführung der Ausbildung ist mit vielfältigen Aufwendungen verbunden, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Technik, Bibliothek, Verwaltung u.v.m.
Fallen Prüfungsgebühren an?
Die staatlichen Prüfungen gehören nicht zur Ausbildung, die Ausbildungszentren sind aber von staatlicher Seite her zu deren Organisation und Durchführung verpflichtet. Die staatlichen Prüfungsgebühren sind bei den jeweiligen Landesprüfungsämtern zu erfragen. Für die Durchführung der mündlichen Prüfung wird unsererseits eine Pauschale erhoben. Diese Kosten sind ein Zuschuss zur Abdeckung der Honorare der Prüferinnen und Prüfer und der externen Begutachtung der Prüfungsfälle. Informationen über die Höhe dieser Gebühren erteilt Ihnen Ihr zuständiges Ausbildungszentrum.
Die Bescheinigung der Ausbildungsverbunde, die detailliert eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie bescheinigt, ist in den Ausbildungskosten enthalten.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Bei der dreijährigen Ausbildung wird in der Regel jeweils ein Zwölftel der Gesamtgebühren vierteljährlich durch Einzugsvollmacht vom persönlichen Konto abgebucht. Bei der fünfjährigen Ausbildung sind es entsprechend ein Zwanzigstel der Gesamtgebühren. Damit sind die jährlichen Ausbildungskosten genau berechenbar.
Es besteht aber auch die Möglichkeit die gesamten Kosten zu einer geringen Vergünstigung auf einmal zu bezahlen oder größere Beträge im Voraus zu überweisen.
Kann ein Darlehen nach dem BAföG gewährt werden?
JA, es kann BAföG nach §17 Abs. 3 bewilligt werden: „für eine einzige weitere Ausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist“. Es handelt sich hierbei um ein verzinsliches Bankdarlehen, welches nur als Volldarlehen gewährt wird. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Ausbildung in Vollzeit gemacht wird, wobei Wochenarbeitszeit und Urlaubstage mitberücksichtigt werden.
In der Regel muss das Darlehen am zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort des Auszubildenden beantragt werden. Das BAföG wird in der Regel mit maximal ca. 550.- Euro im Monat gewährt. Bei Auszubildenden mit Kind(ern) erhöht sich der Betrag. Da zahlreiche Bedingungen zu berücksichtigen sind, wird empfohlen, sich individuell beim zuständigen Studentenwerk oder bei der zuständigen Landesregierung zu informieren. Es empfiehlt sich, bereits vor Beginn der Ausbildung einen Vorabentscheid zu beantragen. Nach der Antragstellung ist mit mehrmonatigen Wartezeiten zu rechnen.
Das erwähnte Forschungsgutachten und auch die Ausbildungsträger fordern vom Gesetzgeber eine verbesserte Regelung der finanziellen Ausbildungsförderung.
Ausführliche Informationen zum BAföG finden Sie im Netz auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de
Gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?
In der Regel kann der Bildungskredit mit bis zu 300 Euro monatlich bezogen werden, der unabhängig vom Einkommen der Auszubildenden oder ihrer Eltern vergeben wird. Auch hier handelt es sich um ein Volldarlehen.
Ausführliche Informationen zum Bildungskredit finden Sie im Netz auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de
Des Weiteren können Wohngeld, sowie bei Auszubildenden mit Kind(ern) Leistungen für Kinderbetreuung beantragt werden
Was kann ich machen, wenn mir während der Ausbildung das Geld ausgeht?
Der DGVT-Ausbildungsverbund selbst gewährt zwar keine Zuschüsse zur Ausbildung. Die Ausbildungsverbünde und auch die regionalen Ausbildungszentren haben jedoch bisher in der Regel im Gespräch mit allen finanziell sehr belasteten Teilnehmer/-innen Wege gefunden, dass diese die Ausbildung zu Ende führen können. Vor dem Gespräch mit der Geschäftsführung der Akademie in Tübingen können sich Teilnehmer/-innen vertrauensvoll auch zunächst an ihre regionale Ausbildungsleitung wenden.
Welche Kosten können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
Die Ausbildungsgebühren, die Fahrtkosten zu den Ausbildungsveranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (vor allem im Rahmen von Blockveranstaltungen), Ausbildungsmaterialien usw. können in der Regel als Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Müssen die Einkünfte aus der Ambulanztätigkeit versteuert werden?
JA, im Rahmen des individuellen Einkommensteuerverfahrens.
Muss die anteilige Vergütung aus der Praktischen Ausbildung regulär versteuert werden?
JA, es hat eine reguläre Versteuerung zu erfolgen.
