Praktische Ausbildung

In welchen Institutionen kann die Praktische Ausbildung (psychotherapeutische Tätigkeit) durchgeführt werden?

Prinzipiell ist die Behandlungstätigkeit im Rahmen der Praktischen Ausbildung in den Ambulanzen bzw. in anerkannten Lehrpraxen (Kooperationspraxen) der Ausbildungszentren durchzuführen.
Ausnahme: In Abhängigkeit vom regionalen Ausbildungszentrum und von den Vorgaben der Aufsichtsbehörden können bis zu 200 Stunden Praktische Ausbildung im stationären Setting erfolgen (ohne Vergütung durch die Ausbildungsambulanz) Allerdings ist dies nur in Kliniken möglich, die für diesen Ausbildungsbaustein anerkannt sind.
Die Bescheinigung hierfür ist von der fachlichen Leitung oder von der (psychotherapeutischen) Fachaufsicht der jeweiligen Institution zu unterschreiben bzw. im Studienbuch mit Unterschrift und Stempel zu dokumentieren. Außerdem ist die regelmäßige Supervision dieser Behandlungstätigkeit durch Supervisor/-innen, die für das ABZ anerkannt sind, zu belegen.
Hierfür können Formblätter beim jeweiligen Ausbildungszentrum oder der AKADEMIE-Verwaltung in Tübingen angefordert werden.

Wann kann mit der Durchführung von Behandlungsstunden begonnen werden?

Wird die Durchführung der Behandlungsstunden von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, kann damit laut Psychotherapierichtlinien frühestens nach der Hälfte der Ausbildung begonnen werden. Die “Hälfte” kann über den Ausbildungszeitraum, die Ausbildungsstunden oder die Ausbildungsinhalte definiert werden. Für die Durchführung nicht durch die Gesetzliche Krankenversicherung vergüteter Behandlungsstunden gibt es keine Bestimmung. Generell gilt, dass der Beginn der Praktischen Ausbildung mit der Ausbildungsleitung bzw. der Ambulanzleitung abzustimmen ist.
In einigen Bundesländern ist die Aufnahme der Behandlungstätigkeit zusätzlich an die Absolvierung einer internen Zwischenprüfung gebunden.

Können Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung parallel erfolgen?

Im Prinzip JA, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt diesbezüglich keine Regelung vor. Allerdings sind die Ausbildungsstunden additiv zu sehen.
Führt ein/e Teilnehmer/in im Rahmen der Praktischen Tätigkeit 1 oder 2 auch Behandlungsstunden durch, erhöht sich der Stundenumfang der Praktischen Tätigkeit in der jeweiligen Einrichtung um diese entsprechende Anzahl der Behandlungsstunden.

Wie und in welchem Umfang werden Gruppenpsychotherapien für die Praktische Ausbildung anerkannt?

Die Durchführung von Gruppenpsychotherapien im Rahmen der Praktischen Ausbildung wird generell im Umfang von bis zu 60 Behandlungsstunden anerkannt. Durchgeführt werden müssen die Gruppenpsychotherapien unter anerkannter Supervision und in Institutionen, die für die Durchführung der Praktischen Ausbildung anerkannt sind. Wenn es sich um die Anwendung von Gruppenpsychotherapien zur Krankenbehandlung handelt, macht der AKADEMIE der DGVT keine weiteren Einschränkungen.
Werden die Gruppenpsychotherapien im Rahmen der durch die Kassen vergüteten Praktischen Ausbildung durchgeführt, müssen sie von anerkannten Supervisor/-innen, die selbst für die Durchführung von Gruppentherapien zugelassen sind, supervidiert werden.

Können auch Privatpatienten/ Privatpatientinnen behandelt werden? Gibt es besondere Bestimmungen zu Anträgen und Vergütung?

Grundsätzlich können auch Privatpatienten/Privatpatientinnen (Private Krankenversicherung, Beihilfe, Selbstzahler/-innen) behandelt werden. Aufgrund des restriktiveren Antragsverfahrens ist dies aber eher die Ausnahme. Die Vergütung ist in der Regel nicht höher als für die Behandlung gesetzlich Versicherter, da der Vergütungssatz hinsichtlich vieler Faktoren berechnet und gemittelt ist.
Für das Antragsverfahren gelten bei Privatpatienten/Privatpatientinnen besondere Regelungen, über die die Ambulanzleitung informiert.

Können bei der Praktischen Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie (PP) auch Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden?

Von den mindestens 600 Behandlungsstunden können bis zu 200 Stunden mit Kindern und Jugendlichen und davon 25 % mit Bezugspersonen durchgeführt werden. Diese Behandlungsstunden müssen in dafür anerkannten Ambulanzen oder Lehrpraxen durchgeführt werden. Die Supervision muss durch eine/n für das Ausbildungszentrum anerkannte/n KJP-Supervisor/-in erfolgen.

Welche Leistungen können neben den reinen Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung noch mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Hier gibt es Unterschiede bzgl. der Vereinbarungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und Ausbildungszentrums-intern. In manchen Bundesländern können über die reinen Behandlungsstunden hinaus noch die Erstellung der Berichte für die Antragstellung, die Durchführung von Testverfahren und probatorische Sitzungen abgerechnet und auch anteilig für die AusbildungsteilnehmerInnen vergütet werden. Manche Ausbildungszentren vergüten die probatorischen Sitzungen in gleicher Höhe wie die Behandlungsstunden, andere vergüten unterschiedlich oder haben Mischsätze. Genaueres ist über die jeweilige Ambulanzleitung zu erfahren.

Wie viele Euro werden für eine Behandlungssitzung vergütet?

In die Berechnung der auszuzahlenden Honorare für in der Ambulanz oder einer Lehrpraxis durchgeführten Behandlungsstunden gehen zahlreiche Faktoren ein, die auch in den DGVT-Ausbildungszentren zu einer größeren Spanne führen. Näheres ist bei den Ausbildungszentren zu erfragen. Geplant ist auch eine Veröffentlichung auf den Homepages der einzelnen Ausbildungszentren.
Es können bis zu 800 Behandlungsstunden im Rahmen der Ausbildung in der Ambulanz/Lehrpraxis durchgeführt werden. (Achtung: Die Absolvierung von zusätzlichen Behandlungsstunden in der Praktischen Ausbildung muss supervidiert werden, da noch keine Approbation vorliegt.)
Ziel ist es immer, dass die Ausbildungsgebühren durch die Praktische Ausbildung refinanziert werden können.