Prüfungen

Zur genauen Information empfiehlt sich die Lektüre der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen!

Wie werden die Ausbildungsteilnehmer/-innen im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfungen vorbereitet?

Die Dozenten/Dozentinnen des Theoretischen Unterrichts werden immer wieder auf den Gegenstandskatalog der schriftlichen Prüfung hingewiesen und veranlasst, inhaltliche Hinweise in das jeweilige Thema einzubauen. Sie werden ebenfalls gebeten, zur weiteren Vertiefung des Themas mögliche Prüfungsfragen zu formulieren.
Beim IMPP (das für die schriftlichen Prüfungen zuständig ist, siehe auch www.impp.de) kann ein Prüfungsprobeheft erworben werden.
Wer Infos über die vergangenen schriftlichen Prüfungen erfahren oder sich mit „Gleichgesinnten“ vor und nach den Prüfungen austauschen oder wer alle bisherigen schriftlichen Prüfungen und Antworten haben möchte, der/die melde sich an unter: http://de.groups.yahoo.com/group/Psychotherapieimpp_group/
In einigen Ausbildungszentren werden außerdem Seminare oder Workshops zur Prüfungsvorbereitung angeboten, sowie vor den Prüfungen „Probeprüfungen“ durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.

Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?

Die staatliche Prüfung ist weder Teil der Ausbildung noch liegt sie in der Verantwortung der Ausbildungsinstitute. Die staatlichen Behörden organisieren die schriftliche Prüfung, Organisation und Durchführung der mündlichen Prüfungen werden an die Ausbildungszentren delegiert.
Die Prüfung gliedert sich in vier Teile:

  1. Abgabe von sechs Psychotherapie-Falldokumentationen an das Ausbildungszentrum, das die Fälle annehmen muss. Diese Fälle werden nicht benotet.
    Von den sechs Fällen gehen zwei Dokumentationen (die von dem/der Ausbildungsteilnehmer/-innen bestimmt werden) mit der Prüfungsanmeldung an die staatliche Behörde.
  2. Eine schriftliche Prüfung mit bundesweit gleichen und gleichzeitig gestellten Fragen im zeitlichen Umfang von 120 Minuten (meist Mitte März und Mitte August).
  3. Eine mündliche Einzelprüfung im Umfang von 30 Minuten (Ausgangspunkt bzw. Grundlage ist mindestens eine der beiden eingereichten Falldokumentationen).
  4. Eine mündliche Gruppenprüfung (mindestens zwei, höchstens vier Teilnehmer/-innen) im Umfang von 30 Minuten pro Teilnehmer/-in zu allen Themen der Schwerpunktausbildung. Sie findet in der Regel am selben Tag wie die mündliche Einzelprüfung statt.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Prüfung benötigt?

Zum einen das offizielle Formular zur Prüfungsanmeldung, welches auf den Homepages der Prüfungsämter zu finden und auch in den Ausbildungszentren zu erhalten ist. Diesem können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie anbei einreichen müssen.
Desweiteren benötigen Sie eine Bescheinigung des Ausbildungszentrums, in der die Absolvierung aller Ausbildungsbausteine bestätigt wird. Hierfür muss dem Ausbildungszentrum Ihr Studienbuch sowie weitere Originalbescheinigungen (z.B. Klinikbescheinigung für PT1) vorliegen.

Wann finden Abschlussprüfungen statt?

Die schriftlichen Prüfungen werden jedes Jahr zweimal durchgeführt, jeweils Mitte März und Mitte August. Die genauen Termine werden auf der Webseite des IMPP (www.impp.de) veröffentlicht.
Die Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfolgt in der Regel drei Monate vor der schriftlichen Prüfung (z.B. NRW bis spätestens 10.1. und 10.6.) Genaue Fristen teilen die zuständigen Landesprüfungsämter mit.
In der Regel müssen beim verbindlichen Anmeldetermin noch nicht alle Unterlagen vorliegen (auf jeden Fall aber das offizielle Anmeldeformular). Für einige Unterlagen gibt es Nachreichfristen. Bitte unbedingt genau erkundigen!
Die für die mündlichen Prüfungen relevanten zwei Falldokumentationen sind 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung im Ausbildungszentrum bzw. in der Geschäftsstelle der Ausbildungsakademie in Tübingen einzureichen.
Die mündlichen Prüfungen (in der Regel sind Einzel- und Gruppenprüfung am selben Tag) finden zeitnah nach den schriftlichen Prüfungen statt. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung muss dann noch nicht vorliegen.

Wo werden die Abschlussprüfungen durchgeführt?

Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel in öffentlichen Räumen statt und werden von den zuständigen Landesbehörden organisiert. Sie werden meist mit den schriftlichen Prüfungen für Medizin- und Pharmazie durchgeführt.
Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in einem Ausbildungszentrum statt.

Durch wen wird die Prüfung abgenommen?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass es eine Prüfungskommission gibt, die von der Landesbehörde berufen wird und aus vier Prüfern/Prüferinnen besteht und von einem/einer Prüfungsvorsitzenden geleitet wird.
Mindestens zwei Prüfer/-innen dürfen keine Lehrkräfte des eigenen Institutes sein. Theoretisch können also auch alle Prüfer/-innen institutsfremd sein. In der Regel werden aber auch zwei Prüfer/-innen des eigenen Institutes eingesetzt.
Des Weiteren muss ein Arzt/eine Ärztin vertreten sein.

(Wie) werden die Prüfungen benotet?

Die Falldokumentationen werden nicht bewertet, sie müssen von der Ausbildungsleitung des Ausbildungszentrums mit „mindestens ausreichend“ angenommen werden.
Die schriftliche und die mündlichen Prüfungen werden mit Noten von 1 (Sehr gut) bis 6 (Ungenügend) bewertet. Nach einem speziellen Berechnungsverfahren (welches eher Kandidaten/Kandidatinnen-freundlich und in der Prüfungsverordnung genau festgelegt ist) wird schließlich eine Gesamtnote für die Prüfung errechnet.

Können Prüfungen bei Nichtbestehen wiederholt werden?

Der Prüfungsteil, der mit “Mangelhaft” oder “Ungenügend” bewertet wird, kann wiederholt werden. Bei nicht bestandenem mündlichem oder mündlichem und schriftlichem Teil werden Auflagen durch den/die Prüfungsvorsitzende(n) erteilt, die zu erfüllen sind, bevor eine Neuanmeldung zur Prüfung möglich ist.
Wenn ein Prüfungsteil mit “Mangelhaft” oder „Ungenügend“ bewertet worden ist, gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden, jedoch muss nur der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden.
Für die mündliche Prüfung, die ja aus zwei Teilen besteht, gilt, dass beide Teile mit mindestens “ausreichend” bewertet sein müssen. Ist ein Teil mit “mangelhaft” oder schlechter bewertet, gilt die gesamte mündliche Prüfung als nicht bestanden und muss insgesamt wiederholt werden. Die Wiederholung nur eines Teils der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.
Es sind höchstens zwei Wiederholungen möglich.

Gibt es formale Richtlinien für die Falldokumentation?

Während der Ausbildung wird allen AusbildungsteilnehmerInnen ein Leitfaden zur Falldokumentation zugesandt. Darin steht alles über Umfang und Gliederung der Dokumentationen.

Wie wird die vorschriftsmäßig erfolgte Supervision bei den eingereichten Falldokumentationen nachgewiesen?

Durch den/die Supervisor/-in, der/die die Supervision schwerpunktmäßig durchgeführt hat, wird die reguläre Durchführung der Supervision bestätigt. Das Einholen der Unterschrift ist Aufgabe der Ausbildungsteilnehmer-/innen.

Gibt es eine Zwischenprüfung?

Das Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt keine Zwischenprüfung vor. Einige Bundesländer (z.B. Sachsen) verlangen aber eine Zwischenprüfung vor Beginn des Ausbildungsteils „Praktische Ausbildung“. Auch einige Ausbildungszentren haben die Zwischenprüfung eingeführt, um vor Beginn der Praktischen Ausbildung den Auszubildenden eine Rückmeldung über ihren Wissenstand zu ermöglichen. Ob jedoch eine Zwischenprüfung durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Ausbildungsleitung vor Ort.