Rahmenbedingungen der Ausbildung
Welche Studienabschlüsse berechtigen zur Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in?
Die Ausbildung in Psychologische Psychotherapie setzt einen Diplomabschluss in Psychologie oder einen Psychologie-Masterabschluss, beides mit Prüfungsfach oder belegtem Fach Klinischer Psychologie voraus.
Mit Diplom- oder Masterabschlüssen in den Fächern Pädagogik, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Psychologie sind Sie für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie qualifiziert. Bachelorabschlüsse sind nicht ausreichend. Darüber hinausgehende Zulassungen zur Ausbildung sind bei den zuständigen Landesprüfungsämtern zu erfragen. (Adressen und Telefonnummern der Landesprüfungsämter finden Sie unter www.impp.de) Auch bei unseren Ausbildungszentren können Sie entsprechende Informationen erhalten.
Über Ausnahmen entscheiden immer die zuständigen Landesprüfungsämter. Erhalten Sie dort eine Erlaubnis, können Sie sich auch mit anderen Abschlüssen bei uns bewerben.
Derzeit versuchen einige Landesprüfungsämter eine Zusammenstellung, welche Studiengänge in ihrem jeweiligen Bundesland als Voraussetzung Anerkennung finden können.
In welchen Städten gibt es Ausbildungszentren der DGVT-Akademie?
Für Psychologische Psychotherapie:
In Berlin, Bodensee/Friedrichshafen, Bonn, Dort-mund, Dresden, Hamburg, Hannover, Krefeld, Magdeburg, München, Münster, Ostwestfalen-Lippe/Bielefeld, Rostock, demnächst vermutlich auch Erlangen.
Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
In Berlin, Bodensee/Friedrichshafen, Dresden, Hannover, Köln, Krefeld, Magdeburg, München, Münster, demnächst vermutlich auch Erlangen.
Wie kann ich mich über die Ausbildung bei der AusbildungsAkademie der DGVT eingehend informieren?
Auf unserer Webseite www.pab-info.de finden Sie umfassende Informationen zur Ausbildung. Eine gute Übersicht gibt der sogenannte „Wegweiser zur Ausbildung“, welchen Sie dort unter der Rubrik „Informationsmaterial“ finden. Zusätzlich können Sie sich auch auf der Homepage der DGVT (www.DGVT.de) informieren.
Die AKADEMIE-Verwaltung bietet unter der Telefonnummer 07071/943444 Sprechzeiten für allgemeine Fragen an.
Auch können zur Klärung konkreter Fragen die zuständigen Fachpersonen in den regionalen Ausbildungszentren kontaktiert werden. Die Kontaktdaten können Sie den Webseiten der regionalen Ausbildungszentren (www.pab-info.de/ausbildungszentren.html) entnehmen.
Vor Beginn eines neuen Lehrgangstarts bieten die meisten Ausbildungszentren Informationsveranstaltungen an. Diese sind kostenlos, um eine Voranmeldung wird gebeten.
Die Termine sind bei der DGVT-Geschäftsstelle (Telefon: 07071/943444) oder in den regionalen Ausbildungszentren zu erfragen.
In einigen Ausbildungszentren gibt es persönliche Gespräche mit der jeweiligen Leitung, nach denen bereits eine Zulassung ausgesprochen werden kann.
In anderen Ausbildungszentren findet zu Beginn eines jeden Lehrgangs ein „Entscheidungs- und Zulassungsseminar“ statt. Dort trifft sich dann zum ersten Mal die zukünftige Lehrgangsgruppe.
In den Gesprächen und Entscheidungsseminaren wird individuell geprüft, ob eine Ausbildung zum momentanen Zeitpunkt möglich ist und durchführbar erscheint.
Wann beginnen neue Lehrgänge?
Die meisten Ausbildungszentren beginnen jährlich mit neuen Lehrgängen, oder in einem Turnus von eineinhalb Jahren, jeweils im Frühjahr oder Herbst. Es gibt aber auch Ausbildungszentren, die nur bedarfsorientiert entsprechend der Anmeldelage neue Kurse starten.
Informationen über Lehrgangsstarts können über unsere Homepage unter Ausbildungsstarts, sowie über die AKADEMIE-Verwaltung (Telefon: 07071/943444) erfragt werden.
Sollten Sie schon vor dem offiziellen Lehrgangsstart mit Ausbildungsteilen beginnen wollen, besteht in manchen Ausbildungszentren entsprechend den Landesvorgaben die Möglichkeit, mit der Praktischen Tätigkeit 1 (sog. „Psychiatriejahr“) zu starten, sofern ein Klinikplatz zur Verfügung steht.
Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?
Bewerbungen sind zu jedem Zeitpunkt über die AKADEMIE-Verwaltung in Tübingen oder das jeweilige Ausbildungszentrum möglich. Anmeldeformulare stehen auf unserer Homepage unter Informationsmaterial zum Download bereit und sind ebenfalls über die AKADEMIE-Verwaltung in Tübingen zu beziehen.
Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht, eine frühe Anmeldung ist jedoch für die Planung der Lehrgangsstarts und zur Sicherung eines Ausbildungsplatzes sinnvoll. Auf www.pab-info.de/ausbildungsstarts.html erfahren Sie, wann jeweils die Starttermine der Lehrgänge in den Ausbildungszentren geplant sind.
In welchem Zeitrahmen muss die Ausbildung absolviert werden?
Es gibt Regelzeiten von drei Jahren (bei einer Vollzeitausbildung) und fünf Jahren (bei einer Teilzeitausbildung), in denen das Ausbildungszentrum die von ihm zu verantwortenden Ausbildungsteile (Theoretischer Unterricht, Selbsterfahrung, Supervision, Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung) anbieten muss. Wichtig: Die Ausbildung muss kontinuierlich erfolgen. Es ist jedoch gesetzlich nicht definiert, wann die Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfolgen muss. Selbst wenn alle Ausbildungsteile absolviert sind, kann noch eine Zeit bis zur Anmeldung zur Prüfung verstreichen. Konkrete Informationen geben die Ausbildungszentren.
Aus vielfacher Erfahrung ist es jedoch ratsam, die einzelnen Ausbildungsteile stringent hintereinander zu absolvieren und im Anschluss die staatliche Prüfung abzulegen. Nur so ist ein aktueller Wissensstand bezüglich der Prüfungsinhalte gewährleistet.
Besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu unterbrechen?
Im Prinzip JA, (siehe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ). Allerdings sind Unterbrechungszeiten mit der Ausbildungsleitung des regionalen Ausbildungszentrums zu besprechen und ggf. vom Landesprüfungsamt genehmigen zu lassen.
Es empfiehlt sich immer, bei Unterbrechungen (z.B. wegen Schwangerschaft, Krankheit oder anderer wichtiger Gründe) nicht aus dem Ausbildungsvertrag auszusteigen. Nach einer Kündigung ist bundesweit keine Wiederaufnahme der Ausbildung mehr möglich, abgeleistete Ausbildungsteile würden somit verloren gehen.
Kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?
Kundenfreundliche Kündigungsbedingungen ermöglichen in vertretbaren Zeitabständen einen Ausstieg aus der Ausbildung ohne weitere finanzielle Konsequenzen. Kündigungen sind möglich nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres und dann weiterhin jeweils zum Quartalsende. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei sechs Monate zum Quartalsende.
Sollten Sie die Ausbildung in einer anderen Ausbildungsstätte weiterführen wollen, muss vor der Kündigung ein Anschlussvertrag existieren, da erbrachte Leistungen anderenfalls nicht mehr anrechenbar sind.
Kann ich (z.B. aufgrund eines Umzugs) das Ausbildungszentrum wechseln?
Stehen im jeweiligen Ausbildungszentrum der DGVT freie Plätze zur Verfügung, kann ein Wechsel problemlos erfolgen.
Vom bisherigen Ausbildungszentrum wird eine Wechselbescheinigung (so genannte „abgebende Bescheinigung“) ausgestellt, in der alle bis zum Zeitpunkt des Wechsels absolvierten Ausbildungsinhalte und -stunden dokumentiert sind. Die Belege dafür sind von dem/der Ausbildungs-teilnehmer/-in vorzulegen.
Vom aufnehmenden Ausbildungszentrum wird eine Ergänzungsbescheinigung erstellt, in der die noch zu absolvierenden Ausbildungsteile mit entsprechenden Stundenzahlen enthalten sind. Zum Schluss erhalten Sie außerdem noch eine Aufnahmebescheinigung.
Mit diesen drei Bescheinigungen wird bei dem zuständigen Landesprüfungsamt (bzw. bei der zuständigen staatlichen Behörde in dem Bundesland, in dem das aufnehmende Institut seinen Sitz hat), der Quereinstieg beantragt.
Erst nach Genehmigung durch die staatliche Behörde ist der Wechsel gültig vollzogen. Die finanziellen Angelegenheiten sind mit der AKADEMIE-Geschäftsstelle in Tübingen (bzw. dem Ausbildungszentrum Hannover/Hildesheim, Krefeld oder Magdeburg) zu regeln. Hier wird auch der Ausbildungsvertrag umgeschrieben bzw. neu erstellt.
Wie lange dauert eine Ausbildungsstunde?
Eine Ausbildungsstunde dauert:
- beim theoretischem Unterricht, bei der Selbsterfahrung sowie der Supervision 45 Minuten,
- bei Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung 50 bis 60 Minuten,
- bei der Praktischen Tätigkeit 1 und Praktischen Tätigkeit 2 je 60 Minuten und
- bei Arbeitsgruppenstunden 45 Minuten.
Kann ich während der Ausbildung berufstätig sein?
Prinzipiell JA, sofern dies mit der Durchführung der Ausbildung vereinbar ist und die Durchführung einzelner Ausbildungsbausteine nicht behindert.
Die dreijährige Ausbildung ist gesetzlich als Vollzeitausbildung definiert und daher als vorrangig vor anderen beruflichen Aktivitäten zu sehen. Vor allem die Durchführung der Praktischen Tätigkeit 1 und 2, die Durchführung von Behandlungstätigkeiten im Rahmen der Praktischen Ausbildung, sowie die Seminare des theoretischen Unterrichts und der Selbsterfahrung unter der Woche und am Wochenende, haben vor sonstigen beruflichen Tätigkeiten Vorrang.
Die fünfjährige Ausbildung ist laut Gesetz berufsbegleitend, d.h. also in der Regel auch mit einer Angestelltentätigkeit vereinbar. Allerdings ist auch hier zu berücksichtigen, dass bestimmte Ausbildungsbausteine wie die Praktische Tätigkeit 1 und 2 und die Praktische Ausbildung im Rahmen der fünf Jahre mit der sonstigen Angestelltentätigkeit vereinbar sein müssen.
Können Ausbildungsbestandteile im Ausland absolviert werden?
Eher NEIN, da zahlreiche Bestandteile der Ausbildung von den jeweiligen Landesprüfungsämtern anerkannt werden müssen. Für Kliniken, Dozenten/Dozentinnen, Supervisor/-innen usw. gibt es für Auslandsanerkennungen sehr enge Grenzen. Das liegt daran, dass die dortigen Institutionen und Fachpersonen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Ausbildungszentren nicht berücksichtigt werden können.
Es muss daher grundsätzlich von der Ablehnung absolvierter Ausbildungsteile im Ausland ausgegangen werden. Gleichwohl können natürlich auch positive Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Grundsätzlich gilt, dass VOR Absolvierung von Ausbildungsteilen im Ausland (was zum Teil auch für die Absolvierung in anderen Bundesländern gilt) eine Zustimmung von Seiten der zuständigen Aufsichtsbehörde eingeholt werden muss.
Wie kann ich mich auf der Ausbildungswebseite www.pab-info.de anmelden, um in den geschützten TeilnehmerInnenbereich zu gelangen?
Unter dem Menüpunkt „AusbildungsteilnehmerInnen“ können Sie hierfür das Registrierungsformular ausfüllen. Benutzername und Passwort wählen Sie selbst aus.
Wer klärt Anliegen, die durch das eigene Ausbildungszentrum nicht abschließend beantwortet werden können?
Weitere Klärungen können erfolgen mit der
Geschäftsführung der
DGVT-Ausbildungsakademie
Telefon: 07071/ 943444
Telefonische Sprechzeit:
Di. 10.30-12 Uhr und Mi. 14-15.30
Email: ausbildungsleitung@dgvt.de
Außerdem gibt es für seltene besondere Problemstellungen eine externe unabhängige Schiedsstelle, die von allen beteiligten Seiten hinzu gerufen werden kann. Informationen dazu gibt die AKADEMIE-Geschäftsstelle in Tübingen.
