Supervision
Wie finde ich eine/n Supervisor/-in?
In einigen Ausbildungszentren (ABZ) werden die Supervisor/-innen selbst ausgesucht, wobei die Auszubildenden natürlich unterstützt werden.
In anderen ABZs erfolgt eine Vermittlung durch die jeweilige Leitung.
Eine Liste der mit dem jeweiligen Ausbildungszentrum kooperierenden Supervisor/-innen ist auf den Webseiten des jeweiligen Ausbildungszentrums abrufbar (www.pab-info.de/Regionale Ausbildungszentren).
Ich habe eine/n Supervisor/-in gefunden, was ist jetzt zu tun?
Wenn der/die Supervisor/-in vom Ausbildungszentrum anerkannt ist, muss bei Gruppensupervision, die zuständige Leitungsperson informiert werden, damit der/die Supervisor/-in von der zuständigen Verwaltung einen entsprechenden Vertrag zugesandt bekommt, bei Einzelsupervision ist nichts weiter zu tun. Ist der oder die gesuchte Supervisor/-in vom eigenen Ausbildungszentrum noch nicht anerkannt, darf mit der Supervision nicht vor einer entsprechenden Anerkennung begonnen werden. Hier ist Rücksprache mit dem regionalen Ausbildungszentrum zu halten und ggf. die Anerkennung des Supervisors bei der Aufsichtsbehörde einzuleiten.
Wer trägt die Kosten für die Gruppensupervision?
Für 100 Gruppensupervisionsstunden werden die Kosten vom Ausbildungszentrum getragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mindestgruppengröße eingehalten wird, welche bei 4 TeilnehmerInnen liegt. Ausnahmen sind vorab von der Ausbildungsleitung zu genehmigen.
Können Gruppensupervisionsstunden nachgeholt werden?
Es besteht kein individueller Anspruch auf 100 Stunden Gruppensupervision. Der Anspruch gilt immer für die Gruppe als Ganzes. Versäumte Stunden müssen individuell nachgeholt werden. Der/die Betroffene muss (ggf. mit Unterstützung der regionalen Ausbildungsleitung) versuchen, fehlende Stunden in einer anderen Supervisionsgruppe nachzuholen.
Kostspieliger, aber im begrenzten Umfang möglich wäre die Inanspruchnahme entsprechender Einzelsupervisionsstunden für versäumte Gruppensupervision.
Was ist zu beachten, wenn die Anzahl von 100 Stunden Gruppensupervision überschritten wird?
Die Gruppe muss selbst auf die Höchstgrenze von 100 Stunden achten, da darüber hinausgehende Stunden –ebenso wie eine nicht genehmigte kleinere Gruppe- den Gruppenmitgliedern in Rechnung gestellt werden können.
Welche Kosten fallen in der Regel für die Einzelsupervision an?
Die Einzelsupervision muss in den meisten Ausbildungszentren selbst gezahlt werden (Ausnahme: Hannover). Dafür ist derzeit bundesweit ein Satz von 75.- Euro pro Supervisionsstunde vorgesehen (demnächst 85 Euro). Supervisor/-innen sind an diesen Satz (der auch für die Gruppensupervision gilt) gebunden.
Wie wird die durchgeführte Supervision bescheinigt?
Einzel- und Gruppensupervision sind im Studienbuch oder einem speziellen Dokument des ABZs (bitte informieren) zu dokumentieren und von dem/der Supervisor/-in abzuzeichnen. Hierfür können Vorlagen genutzt werden, welche Sie auf der Ausbildungswebseite (www.pab-info.de/AusbildungsteilnehmerInnen) herunterladen können.
Der/die Supervisor/-in muss bei seiner/ihrer Abrechnung der Gruppensupervision das Ausbildungszentrum und den Namen der Gruppe sowie die Gruppenmitglieder angeben (ggf. Unterschriften der Gruppenmitglieder mit einreichen). Dadurch kann geprüft werden, dass die Gruppe bzw. einzelne Teilnehmer/-innen insgesamt nicht mehr als 100 Gruppensupervisionsstunden absolvieren.
Müssen die Supervisionsstunden protokolliert werden?
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die Protokollierung von Supervisionsstunden. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, zur Qualitätssicherung und für die Bearbeitung von Problemfällen können Ausbildungsleitungen eine Protokollierung empfehlen oder zur Regel machen.
Wie erfolgt der Nachweis, dass im Rahmen der Praktischen Ausbildung jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde?
Es muss nur nachgewiesen werden, dass für die 600 Behandlungsstunden 150 Stunden Supervision erfolgt sind, was bedeutet, dass im Durchschnitt jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde.
Auf die Regelmäßigkeit der Supervision ist von den Ausbildungsteilnehmern zu achten.
Werden während der Ausbildung mehrere Supervisoren/Supervisorinnen benötigt?
Im Gesetz ist geregelt, dass die Supervision durch mindestens drei unterschiedliche (vom Ausbildungszentrum und der staatlichen Behörde anerkannte) Supervisoren/Supervisorinnen erfolgen muss.
Es ist gesetzlich aber nicht geregelt, wie viele der höchstens 100 Stunden Gruppen- und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision pro Supervisor/-in betreut werden müssen.
Normalerweise sollte aber jede/r Supervisor/-in die praktische Ausbildung mit mindestens 20 Stunden Supervision begleiten. Insbesondere bei der Einzelsupervision empfiehlt es sich, die Supervision einzelner Fälle bzw. Problemlagen bei dafür spezialisierten Supervisoren/
Supervisorinnen zu belegen.
Kann ich bei einem/einer Supervisor/-in sowohl Einzel- wie auch Gruppensupervision in Anspruch nehmen?
JA. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass Supervision bei drei verschiedenen anerkannten Supervisoren/Supervisorinnen erfolgen muss.
Kann Gruppensupervision durch Einzelsupervision ersetzt werden und umgekehrt?
JEIN, Gruppe kann, Einzel nicht. Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind mindestens 50 Stunden Einzelsupervision zu absolvieren. Daraus ergibt sich, dass Gruppensupervision auch durch Einzelsupervision ersetzt werden, nicht jedoch umgekehrt.
Ein solcher Ersatz kann jedoch nur in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass Einzelsupervision teurer ist als Gruppensupervision ist.
Wann ist es sinnvoll, Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen?
Gruppen- und Einzelsupervision können parallel erfolgen. Einzelsupervision empfiehlt sich insbesondere zur Unterstützung bei den ersten Antragstellungen für die Psychotherapien oder auch für eine eventuelle Praktische Ausbildung während der Praktischen Tätigkeit 1und 2.
