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Voraussetzungen


Zulassungsvoraussetzungen

  • Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
  • Master in Psychologie
  • Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat

Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus. Siehe auch unter Anmeldung.
 

Rechtsgrundlage

  • Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als PsychotherapeutIn
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen: Ausbildungsrahmen, Prüfung und Approbation
     

Ausbildungsdauer

Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre.
In Dresden kann die Ausbildung sowohl in drei als auch fünf Jahren (Teilzeit) absolviert werden.


Downloads

Psychotherapeutengesetz

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten