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Voraussetzungen


Zulassungsvoraussetzungen

  • Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
  • Master in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
  • Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat
  • Diplom in Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit, Sonderpädagogik, Heilpädagogik (Universität oder gleichgestellte Hochschulen und Fachhochschulen)
  • Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik
  • Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik und Sonderpädagogik
  • in einigen Bundesländern ist darüber hinaus die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf der Basis eines Lehramtsstudiums möglich

Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus.


Rechtsgrundlage

  • Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als PsychtotherapeutIn
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen: Ausbildungsrahmen, Prüfung und Approbation


Ausbildungsdauer

Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre.
In Dresden kann die Ausbildung sowohl in drei als auch fünf Jahren (Teilzeit) absolviert werden.


Downloads

Psychotherapeutengesetz

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten