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Bausteine der Psychotherapieausbildung


Das Wichtigste in Kürze

Die Rechtsgrundlage der Psychotherapieausbildung bildet die Ausbildungs-­ und Prüfungs­verordnung für Psycho­logische Psycho­therapeuten.
Hier ist festgelegt, dass die Ausbildung aus den folgenden Bausteinen besteht:


— Theoretische Ausbildung    (600 Stunden)
— Praktische Tätigkeit I           (1.200 Stunden)
— Praktische Tätigkeit II          (600 Stunden)
— Praktische Ausbildung         (600 Stunden)
— Selbsterfahrung                   (120 Stunden)
— Supervision                          (150 Stunden)
— Freie Spitze                          (930 Stunden)

  • Mediengestützte Seminare, Übungen und Vorlesungen (insgesamt 600 Stunden)
  • Vermittlung von Grundkenntnissen (200 Stunden) und Vertieftem Wissen (400 Stunden) entsprechend den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
  • Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten
  • Zumeist zweitägige Veranstaltungen an den Wochenenden im regionalen Ausbildungszentrum

Download: PsychTh-APrV

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

  • 1.200 Stunden finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
  • 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

  • Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an der Ambulanz der Ausbildungsstätte oder in allen von der Ausbildungsstätten und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
  • Mindestens 600 h mit mindestens sechs PatientInnenbehandlungen
  • Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
  • Anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen. Zusätzliche Informationen hierzu erhalten sie direkt bei ihrem regionalen Ausbildungszentrum.

  • 120 h Gruppenselbsterfahrung die meist in Tagungshäusern an einem verlängerten Wochenende stattfindet
  • Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung biographischer Aspekte 
  • Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der PatientInnen im therapeutischen Prozess
  • Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluss auf die therapeutische Beziehung 

  • Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden
  • Mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • Verteilung auf die 600 Behandlungsstunden im Rahmen der Praktischen Ausbildung
  • Durchführung bei mindestens drei unterschiedlichen, anerkannten SupervisorInnen
  • Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der Regel durch die Lehrgangsleitung Arbeitsgruppen - Ergänzendes Studium für die Freie Spitze

Die Freie Spitze umfasst

zusätzliche nicht festgelegte 930 h, die Sie bei uns nutzen können z.B. für

  • Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung 
  • Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit 
  • Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgebern organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen
  • Die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen

Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von ca. 500 Stunden übernommen. Diese Gruppen arbeiten angeleitet und bestehen aus ca. drei bis fünf TeilnehmerInnen.

Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen gehört unter anderem

  • Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien
  • Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen
  • Kollegiale Supervision (Intervision)
  • Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung
  • Vertiefung ergänzender Inhalte mit Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit